Wer zahlt nach einem Unfall das Gutachten?

Viele Berliner und Brandenburg: Nach einem Unfall geht der Stress erst richtig los. In der Regel muss nämlich ein Sachverständiger das Auto anschauen und die ungefähre Schadenshöhe einschätzen. Doch nicht immer werden die Kosten des mehrere hundert Euro teuren Gutachtens von der Versicherung übernommen.

Der Sachverständige  listet unter anderem die notwendigen Reparaturen auf und gibt einen Ausblick auf die zu erwartenden Gesamtkosten. Manchmal ist eine Instandsetzung eines Unfallwagens auch gar nicht mehr wirtschaftlich. Alle Schäden werden detailliert festgehalten.

Wer diesen Gutachter beauftragt, ist abhängig davon, ob der ärgerliche Unfall selbst- oder fremdverschuldet passiert ist. Und ob der verunfallte Wagen eine Haftpflicht- oder eine Kaskoversicherung hat. Bei einem Unfall mit Fremdverschulden ist die Sache klar: Für den Geschädigten wird der Sachverständige von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung beauftragt. Bei einem selbstverschuldeten Unfall, Schäden durch höhere Gewalt (z.B. Wetter) oder Vandalismus wird eine Kaskoversicherung benötigt, um überhaupt eine Regulierung durch die Versicherung zu erreichen. Diese beauftragt, sofern nötig, einen Gutachter. Allerdings wird nicht für jeden kleinen Kratzer im Lack ein Gutachten angefertigt – ein solches ist nur nötig, wenn die Schadenssumme die Bagatellgrenze (um die 750 Euro) überschreitet.

Wer das Gutachten letztlich zahlt, hängt von der Schuldfrage ab. Dabei gibt es mehrere Varianten:

  • Bei einem Unfall ohne Mitschuld zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers. Denn: Gemäß § 91 der Zivilprozessordnung (ZPO) müssen alle Kosten des Rechtsstreites von der Partei übernommen werden, welche den Schadensersatzprozess verloren hat.
  • Bei einer Mitschuld muss auch der Geschädigte einen Teil der Kosten für das Gutachten übernehmen. Hier hat ein Gericht über die Teilschuld entschieden und zwischen den Unfallparteien anteilige Prozentsätze verteilt. Der jeweilige Prozentsatz teilt mit, welcher Anteil der Kosten auf die Parteien zutrifft. In diesem Fall wird die Summe des Gutachtens gesplittet und auf die Versicherungen aufgeteilt.
  • Bei einem selbstständig gemeldeten Schaden (etwa durch einen heruntergekrachten Ast auf die Motorhaube) entscheidet die Versicherung über die Notwendigkeit eines Gutachtens. Dieses zahlt sie dann selbst.
  • Bei einer eigenständigen Beauftragung eines Sachverständigen zahlt man selbst

Richtig kniffelig wird es, wenn die Schuld an einem Unfall nicht schnell zu klären ist. Dann muss unter Umständen eine Unfallrekonstruktion durchgeführt werden. Auch in diesem Fall wird die Versicherung des letztlich für schuldig befundenen Unfallbeteiligten zur Kasse gebeten. In der Regel wird die Unfallanalyse erst im Rahmen eines Gerichtsprozesses in Auftrag gegeben.

Weitere Infos finden Sie auf der Webseite www.kfz-berlin-gruppe.de oder folgen Sie dem Link: https://kfz-berlin-gruppe.de/ingenieur-und-sachverstaendigenbuero-lehmann/

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